Begrünte Zäune und Mauern kühlen unsere Städte, geben Vögeln und Wildbienen ein Zuhause und machen Quartiere lebenswert. Trotzdem werden sie oft gerodet, wo ein sauberer Rückschnitt genügen würde. Wir setzen uns für Regeln mit Augenmass ein.
Über Trottoirs und Strassen muss ein Raum frei bleiben, das sogenannte Lichtraumprofil. Typisch sind 2.50 m über dem Gehweg und 4.50 m über der Fahrbahn. Das ist sinnvoll. Doch die Gesetze sind kantonal verschieden und lassen meist Spielraum («in der Regel»). In der Praxis wird dieser Spielraum selten genutzt.
Gewachsene Begrünungen wie Wildrebe, Efeu oder Kletterrosen müssen ganz weg, statt bündig zurückgeschnitten zu werden. Viele Eigentümer begrünen aus Angst vor Verfügungen gar nicht erst.
Bündig zur Mauer schneiden, zurückbinden, Spaliere, eine jährliche Pflegevereinbarung. Der Gehweg bleibt frei, das Grün bleibt stehen. Wir zeigen Städten und Eigentümern, wie das geht.
Wir sammeln Erfahrungen, erklären die Rechtslage pro Stadt, zeigen schöne Beispiele und suchen das Gespräch mit Tiefbau- und Grünämtern. Konstruktiv, nicht gegen Fussgänger.
Der Raum über dem Gehweg muss frei sein, nicht die Mauer kahl. Eine an der Mauer anliegende, regelmässig geschnittene Begrünung verletzt das Lichtraumprofil in der Regel nicht. Die Regeln unterscheiden sich je nach Kanton und Gemeinde. Wir stellen sie Stadt für Stadt verständlich zusammen.
🔎 Was gilt in meiner Gemeinde?Jeder Punkt ist ein Quartier. Die Zahl zeigt, wie viele Supporter dort wohnen. Einzelne Adressen zeigen wir nie.
Wir suchen die schönsten begrünten Zäune, Mauern und Vorgärten der Schweiz, die zeigen, dass Grün und freie Gehwege zusammenpassen.